Haftung für die Umsatzsteuer des ausländischen Lieferanten
Haftung für die Umsatzsteuer des ausländischen Lieferanten
Es gibt spezielle Bestimmungen, nach welchen wir als österreichische Unternehmer für die Umsatzsteuerlasten unserer ausländischen Lieferanten haften! Diese Bestimmungen dienen zur Sicherung des Steueraufkommens und können den Einkauf bei unseren Lieferanten um 20 % verteuern!
Voraussetzung für die Haftung ist, dass der ausländische Unternehmer im Inland eine umsatzsteuerpflichtige Leistung/Lieferung erbringt. Weiters muss aus dieser Leistung/Lieferung ein Steuerausfall entstehen - sprich, der Lieferant führt die Umsatzsteuer in Österreich nicht ab.
Wer ist ein ausländischer Unternehmer?
Ein ausländischer Unternehmer ist, wer in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat bzw. dessen (Unternehmens-)sitz oder Ort der Geschäftsleitung sich nicht in Österreich befinden.
Wie kann man die Haftung vermeiden?
Am einfachsten wird es sein, wenn der ausländische Lieferant/Leistende mittels vom Finanzamt bestätigtem Formluar U71 nachweist, dass er in Österreich eine Betriebsstätte hat, welche umsatzsteuerlich erfasst ist.
Weiters gibt es neben anderen Möglichkeiten auch noch die Vorgehensweise, dass wir als Empfänger der Lieferung oder Leistung an den Rechnungsaussteller nur den Nettobetrag überweisen und die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt Graz-Stadt zur Zahlung bringen (unter genauer Angabe der Daten des ausländischen Unternehmers). So ist gewährleistet, dass der österreichische Staat durch das Geschäft mit dem ausländischen Unternehmer keinen Steuerausfall hat, und die Haftung wurde erfolgreich vermieden!
Beispiele aus der Praxis für solche Haftungsfälle:
- Lieferung von Waren durch einen ausländischen Unternehmer in Österreich (nicht zu verwechseln mit der innergemeinschaftlichen Lieferung!)
- Kauf von Ausstellungsstücken auf Messen oder Ausstellungen